Spätestens seit Digistore24 vor einigen Tagen viele Verkäufer von Online-Kursen, Online-Seminaren, Coachings und anderen E-Learning-Angeboten mit der “Drohung” aufgeschreckt hat in Zukunft Angebote abzulehnen oder zu löschen, die möglicherweise als Fernunterricht gelten, ist die Branche in heller Aufregung. Viele sehen ihre gesamte Unternehmensexistenz bedroht, andere nehmen das ganze vielleicht nicht ernst genug, aber eines steht für mich fest: Die E-Learning-Branche in Deutschland wird sich drastisch ändern (müssen).
Auf jeden Fall solltest du umgehend prüfen, ob deine Angebote womöglich unter das FernUSG fallen und somit eine teure Zulassung benötigen, denn in Sachen Strafen ist dieses Gesetz nicht zimperlich. Im schlimmsten Fall drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Bei kleineren Verstößen immerhin bis zu 1.000 Euro.
Genaueres erfährst du in diesem ausführlichen Artikel :
- Grundsätzliches über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Einzelheiten zu den Urteilen und wie es eigentlich zu diesen gekommen ist
- ob das FernUSG überhaupt für kommerzielle E-Learning-Angebote im B2B-Bereich gilt
- und wie du deine Angebote so anpassen kannst, dass sie nicht unter das FernUSG fallen.
den du hier als 14-seitiges Google Dokument oder PDF herunterladen kannst:
Dieser Inhalt ist Teil der kostenlosen Mitgliedschaft
>> Mehr Infos zu allen Vorteilen einer Premium-Mitgliedschaft |