#82 – KI und Urheberrecht

In diesem Artikel ...

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art und Weise, wie Inhalte für Webseiten erstellt werden – doch welche rechtlichen Herausforderungen bringt das mit sich? KI revolutioniert nicht nur die Art und Weise, wie wir arbeiten und kommunizieren, sondern stellt auch das Urheberrecht vor neue Herausforderungen: 

  • Wer besitzt die Rechte an Werken, die von KI-Systemen generiert wurden – der Entwickler, der Nutzer oder gar die Maschine selbst?
  • Wie lässt sich geistiges Eigentum schützen, wenn KI eigenständig kreative Werke erschafft?

Texte und Bilder

Sind mit KI erstellte Inhalte urheberrechtlich geschützt?

Klares Nein! 

Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) genießen nur Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst Schutz.

“Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.” (§ 2 Abs. 2 UrhG)

Es bedarf also zwei expliziter Eigenschaften, damit ein Werk überhaupt schützenswert ist:

  1. persönliche: Urheber kann immer nur ein Mensch sein, keine Firma und auch keine Software.
  2. geistige Schöpfungen: sind Werke erst, wenn sie eine bestimmte Schöpfungs- bzw. Gestaltungshöhe erreichen. Hierfür muss sich ein Werk durch “Individualität” und “Originalität” von anderen Werken unterscheiden.

Literarische Texte wie Gedichte, Romane, Liedtexte oder Drehbücher sind so gut wie immer urheberrechtlich geschützt. Sogenannte Gebrauchstexte wie Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen oder rechtliche Texte wie AGB etc., die nur Fakten wiedergeben, sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Wer aber eine ausführliche, originelle Bedienungsanleitung entwirft oder seine Produktbeschreibung als Gedicht verfasst, hat eine individuelle und kreative Leistung vollbracht.

Kompliziert wird es bei Werbesprüchen oder Slogans. Auch, wenn man wochenlang darüber gegrübelt hat, weil die meisten nicht sehr lang sind, tendieren Gerichte hier dazu, die individuelle Leistung und/oder die kreative Originalität nicht überzubewerten und eine Schutzwürdigkeit nach Urheberrecht abzulehnen. Hier aber kann unter Umständen das Markenrecht gelten. (Siehe unten.)

Gehören mir die Bilder oder Texte, die ich mit KI erstellt habe?

Wieder nein!

Der Nutzer einer KI-Software ist kein Urheber dessen, was die Software letztlich produziert, auch wenn er einen noch so tollen Prompt schreibt, denn der Nutzer weiß nicht, was am Ende wirklich entstehen wird, leistet vielleicht beim Schreiben des Prompt kreative Arbeit, trifft aber keine kreativen Entscheidungen auf das konkrete Ergebnis.

Allerdings kann der Prompt selbst eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen und weil er ja von einem Menschen “erschaffen” wurde, kann ein Prompt tatsächlich urheberrechtlich geschützt sein.

Die einzelnen Bilder oder Texte, die man mit Hilfe von KI erstellt, sind nicht geschützt. Jeder kann sie kopieren. Bastelt man sich aber aus diesen Bausteinen einen eigenen Blogartikel, ein PDF, einen Onlinekurs oder irgendeinen individuellen Inhalt auf einer Webseite, hat man, ein wenig Kreativität vorausgesetzt, als Person schnell die erforderliche geistige Schöpfungshöhe erreicht.

Es könnte also jemand das KI-Bild kopieren, aber nicht den kompletten Inhalt. Und wenn jemand dann das KI-Bild auf seiner eigenen Webseite einsetzt und sich so einen Vorteil verschafft, z.B. weil dies dazu führt, dass der Besucher der Webseite getäuscht wird, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht.

Fazit: Lässt man sich komplette Inhalte oder ganze Webseiten mit KI erstellen, hat man daran kein Urheberrecht. Nutzt man dagegen KI lediglich als wertvolle Hilfe, um eigene, individuelle Inhalte zu erschaffen, hat man das Urheberrecht.

Können mit KI erstellte Inhalte gegen das Urheberrecht anderer verstoßen?

Ja, wenn zufällig oder gewollt der mit KI erstellte Inhalt einem urheberrechtlich geschützten Inhalt zu sehr ähnelt, kann das ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Gibt man der KI den Befehl “Erstelle ein Bild, das genauso aussieht, wie Van Goghs Sonnenblumen” kann es kritisch werden. Bei bekannten Werken lehnt meist gleich die KI selbst diese Aufgabe mit Hinweis auf das Urheberrecht ab. Auch wenn man der KI ein interessantes Foto, z.B. aus einer Bilddatenbank als Vorlage vorgibt, um eine möglichst genaue Kopie zu erstellen, gerät man sehr schnell an den Rand des Urheberrechts.  

Übrigens wenn man der KI explizit den Auftrag gibt gegen das Urheberrecht zu verstoßen, riskiert man, dass man stattdessen seinen eigenen Account verliert bzw. sich eine zeitweilige Sperre einhandelt, weil man selbst gegen die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters verstößt. Viele KI-Anbieter haben entsprechende Passagen in ihren Nutzungsbedingungen.

KI-erstellte Firmen- und Produktlogos

Ein Firmen- oder Produktlogo kann man auch schnell und einfach mit KI erstellen. Tatsächlich gibt es mittlerweile einige Tools, die sich genau darauf spezialisiert haben. Aber ein ganz normaler KI-Bildgenerator genügt auch, wenn man selbst eine halbwegs brauchbare Idee hat.

Habe ich für ein mit KI erstelltes Logo das Urheberrecht?

Nein.

Kann ein mit KI erstelltes Logo Rechte anderer verletzen?

KI-Tools nutzen zur Erstellung von Bildern, also auch Logos, bereits vorhandene Datenquellen. Deshalb kann es passieren, dass ein so erstelltes Logo Zeichen oder auch Schriftarten enthält, auf die andere bereits das Marken- oder Urheberrecht besitzen. Einige KI-Tools weisen in ihren Nutzungsbedingungen auch darauf hin, dass die Software möglicherweise Zeichen oder Schriften Dritter verwenden und das die Nutzer die mit den Tools erstellten Logos auf eigene Gefahr und eigenes rechtliches Risiko hin verwenden und im Schadensfall nur sie selbst haften.

Kann ich ein mit KI erstelltes Logo schützen lassen?

Generell sind im Gegensatz zu Bildern oder Texten auch KI-generierte Logos schützenswert, weil bei ihnen zwar nur selten das Urheberrecht (persönliche geistige Schöpfungshöhe), aber meist das Markenrecht (z. B. Verwechslungsgefahr) greift. Deshalb liegen die Hürden hier auch etwas tiefer. Ein schützenswertes Logo muss kein persönliches Kunstwerk im Sinne des versierten Betrachters sein, es muss lediglich einzigartig sein.

Das Markenrecht macht keine Einschränkungen im Hinblick auf das Erstellen eines Logos. Es muss lediglich einzigartig sein und es darf kein Markenrecht eines anderen verletzen. 

Außerdem können einige Dinge wie allgemeine Beschreibungen oder branchenübliche Begriffe nicht markenrechtlich geschützt werden. Da ein KI-Tool ja so gut wie immer auf bereits vorhandene Daten zugreift und im Falle von Logos meist auch noch auf branchenübliche Beschreibungen oder Zeichen, kann es gut sein, dass ein mit KI erstelltes Logo nicht als schützenswert anerkannt wird.

Kann ich ein mit KI erstelltes Firmen- oder Produktlogo geschäftlich nutzen?

Das kommt darauf an, mit welchem KI-Tool das Logo erstellt wurde. Einige Anbieter erlauben eine kommerzielle Nutzung generell, andere nur, wenn man einen kostenpflichtigen Account genutzt hat. Einige wenige aber verbieten auch grundsätzlich die kommerzielle Nutzung von mit ihrem KI-Tool erstellten Inhalten.

Hat man für sein Logo aber lediglich bei einem Dienstleister irgendwelche Nutzungsrechte erworben, die ja aus dem Urheberrecht abgeleitet werden, welches der Ersteller nicht hat, wenn er das logo mit KI erstellt hat, hat man möglicherweise irgendwann auch ein Problem

Man kann die KI um Vorschläge bitten, wenn möglich passt man diese noch an. 

Wichtig: Bevor man ein Logo, egal ob Ki- oder selbst erstellt, für sein Geschäft verwendet, sollte man unbedingt eine gründliche Markenrecherche durchführen. Heutzutage gibt es eine unüberschaubare Menge von Logos oder Markennamen, von denen man vielleicht noch nie gehört hat. 

Begeht man, absichtlich oder nicht, einen Markenrechtsverstoß, kann es schnell ziemlich teuer werden. Das fängt nicht selten bei 50.000 Euro Gegenstandswert an und kann bei bekannten Marken schnell um ein Vielfaches teurer werden. Markeninhaber müssen ihre Marken aktiv schützen und vor allem bekannte Markeninhaber sind da meist rigoros, weil sie einen großen Aufwand, vor allem auch finanziell, betreiben, um bekannt zu werden und zu bleiben.

KI und eigene Urheberrechte

Auf KI-erstellte Inhalte hat man kein Urheberrecht, kann mit deren Nutzung aber gegen Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrechte anderer verstoßen. Aber wie ist es eigentlich umgekehrt:

Darf KI einfach so meine eigenen urheberrechtlich geschützten inhalte abgreifen?

OpenAI und Co. argumentieren, dass sich auch ein Mensch als Texter, Autor, Fotograf, Videoproducer (also als Urheber) von anderen Menschen und deren urheberrechtlich geschützten Werken inspirieren lasse. Und etwas anderes tue KI-Software im Grunde ja auch nicht. Sie verwende ja keine kompletten Texte oder Bilder aus dem Internet, sondern scannt diese lediglich auf „Ideen“ hin und bastle sich dann etwas Eigenes aus diesen Inspirationen zusammen. Also verstoße KI genauso wenig gegen das Urheberrecht anderer wie ein Mensch.

Kann man so sehen – oder auch nicht. Zu diesem Thema sind die letzten Worte noch längst nicht gesprochen. Derzeit laufen weltweit einige Klagen gegen die KI-Anbieter wegen Verletzung des Urheberrechts – Ausgang noch völlig offen.

Wie kann ich verhindern, dass KI-Bots meine eigenen Inhalte scannen und womöglich nutzen?

Es ist möglich, KI-Bots genau so wie dem Google-Bot das Auslesen der eigenen Webseiten zu verbieten. Dann wird man von den Diensten aber auch nicht mehr in den Suchergebnissen gelistet. Wer also nicht auf organischen Traffic über Suchmaschinen und bald noch viel wichtiger die KI-Suche angewiesen ist, kann diesen das Scannen, Analysieren und/oder Nutzen der eigenen Inhalte technisch verbieten, indem er einen entsprechenden Code-Schnipsel in den Quellcode (robots.txt-Datei) der Webseite einfügt.

Eine hundertprozentige Sicherheit hat man allerdings auch dann nicht, wenn man Bots und Webcrawler über die robots.txt-Datei als unerwünscht erklärt. Die offiziellen Crawler der großen Schnüffler halten sich in der Regel an die Vorgaben, weil sie entsprechend programmiert sind. Gibt ein Programmierer einer Bot-Software aber nicht aktiv den Befehl, sich an die Vorgaben zu halten, hat man als Webseitenbetreiber ohne fundierte Programmierkenntnisse keine Chance Bots auszusperren.

Soll ich jetzt KI-Bots von meiner Webseite aussperren oder nicht?

Jemand hat mal genau nachgerechnet und herausgefunden, dass in den Google Suchergebnissen nur 1,5 Prozent der vorhandenen Webseiten gelistet wurden. Im Gegensatz zu 10 Prozent auf den ersten zehn Plätzen in der klassischen Suche. Wenn man dann noch bedenkt, wie selten Nutzer überhaupt noch auf irgendeinen Quellenlink klicken, ist die Wahrscheinlichkeit Traffic über die organische KI-Suche zu generieren verschwindend gering.

Pro aussperren

Das Aussperren der KI-Bots hat also höchstwahrscheinlich absolut keine Auswirkungen, aber man hat das gute Gefühl, seine ja eigentlich urheberrechtlich geschützten Inhalte nicht kampflos an die Datendiebe zu verschenken.

Kontra aussperren

Die KI-Suche steht noch ganz am Anfang und weil sie mit der klassischen Google-Suche kombiniert ist, verbaut man sich jede Möglichkeit, jetzt oder auch in Zukunft über Suchmaschinen gefunden zu werden und organischen Traffic zu generieren. (Siehe unbedingt Spotlight Nr. 77) Dann bleibt nur der teure Weg über bezahlte Werbeanzeigen, die es schon sehr bald auch in den KI-Suchergebnissen geben wird.

Hat man dagegen eine für Suchmaschinen und KI-Bots optimierte Webseite (siehe wieder Spotlight Nr. 77 ) hat man gerade jetzt noch die Möglichkeit, sich von den allermeisten Konkurrenten abzuheben und vielleicht doch häufiger als Contentquelle verlinkt zu werden.

Ist man nicht auf Besucher aus Suchmaschinen angewiesen und möchte seine Inhalte nicht einfach so verschenken, kann man die Bots mit ruhigem Gewissen aussperren.

Ist man aber jetzt und in Zukunft auf Besucher angewiesen, sollte man die KI-Bots auf keinen Fall aussperren und stattdessen alles dafür tun, ihnen die Arbeit zu erleichtern. Stichwort KI-Suchmaschinenoptimierung.

Goldene Regel

Nutze KI-Inhalte immer nur als Idee oder Vorlage und passe sie individuell an bzw. integriere sie kreativ in andere originelle Inhalte bzw. Werke. Dann greifen, wenn vielleicht nicht immer das Urheberrecht, so doch zumindest das Marken- oder Wettbewerbsrecht.

Hier noch einmal der Link zum jetzt mehrmals erwähnten Spotlight Nr. 77: https://member.internetunternehmerakademie.de/77-die-unterschaetzte-gefahr-wenn-der-ki-chatbot-dich-ignoriert

Wenn Du Hilfe zum Thema Website-Optimierung für KI oder das Thema KI fürs eigene Business insgesamt haben möchtest, kannst Du jederzeit eine Beratung bei mir buchen: https://calendly.com/internetunternehmerakademie/20min

Wir analysieren dann zusammen Dein Business an und schauen uns an, wo KI Dir schon jetzt helfen kann oder ob es vielleicht auch (noch) ganz ohne geht.

Sandra Christiansen

Sandra Christiansen

Dipl. Multimedia Producer, ist Expertin für Online-Marketing mit über 20 Jahren Erfahrung und Gründerin der InternetUnternehmerAkademie, die sich in 15 Jahren zu einem der größten Schulungs-Portale für Online-Marketing, Website-Erstellung und digitale Angebote entwickelt hat. Getreu ihrem Motto "Mit dem richtigen Wissen und Duchhaltevermögen ist Erfolg im Online-Business für jeden möglich!" liebt sie es, andere Unternehmer:innen beim Aufbau ihres profitablen Internet-Unternehmens mit den richtigen Tools und Strategien zu unterstützen.

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