# 39 | Doch noch eine gute Nachricht in diesem Jahr (Abmahnungen wegen Google Fonts: Razzia bei Abmahnanwalt)

Doch noch eine gute Nachricht in diesem Jahr

Um es mal gelinde auszudrücken: Mit besonders vielen guten Nachrichten konnte (auch) das Jahr 2022 nicht aufwarten. Aber, jetzt ganz am Ende tut sich doch noch was! Und zwar in Sachen Abmahnungen und Google Fonts

Ich habe diesem absoluten Ärgernis für uns Internet-Unternehmer ja bereits vor ein paar Wochen einen Spotlight-Newsletter gewidmet und ein paar Tipps gegeben, wie man sich verhalten sollte, wenn es einen erwischt. Die Chancen, dass das passiert, sind jetzt aber deutlich kleiner geworden, weil es endlich zwei der Übeltäter erwischt hat.

Vielleicht eine der besten Schlagzeilen 2022: “Razzia bei Berliner Abmahnanwalt!”

https://www.tagesspiegel.de/berlin/abzocke-wegen-google-fonts-auf-webseiten-razzia-bei-berliner-abmahnanwalt-kilian-lenard-9071191.html

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am Mittwoch die Kanzlei des als “Abmahnanwalt” bekannt gewordenen Kilian Lenard in Berlin und drei weitere Objekte in Ratzeburg, Hannover und Baden-Baden durchsuchen lassen. Der Grund sind Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung in 2418 Fällen. Er und sein Mandanten-Komplize sollen so 346.000 Euro “erbeutet” haben.

Die Masche war die bekannte: Es wurden Webseiten gesucht, die Google Fonts direkt von den Google Servern nutzten und deren Betreiber sich somit eines Verstoßes gegen die DSGVO strafbar machen, weil in einem solchen Falle persönliche Daten (IP-Adresse) der Webseitenbesucher an Google in den USA übermittelt werden. Für den ja vergleichsweise kleinen Betrag von 170 Euro Schadenersatz würde man aber von einer Klage absehen.

Das ganze hatte aber laut Staatsanwaltschaft zwei kleine Haken:

  1. Die Täter nutzten eine eigens programmierte Software, um potenzielle Opferwebseiten ausfindig zu machen.
  2. Sie nutzten eine weitere Software, um damit Besuche auf diesen Seiten zu automatisieren, also vorzutäuschen.

Somit habe gar keine Person diese Webseiten besucht! Es können also keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sein. Und weil sie diese Webseiten je bewusst besucht hätten, um einen Datenaustausch zwischen der Webseite und Google auszulösen, hätten sie diesem Datenaustausch im Grunde auch gleichzeitig zugestimmt. Fazit: Keine Rechtsverletzung, kein Schmerzensgeld, kein Klagegrund. Im Gegenteil: Betrug – und weil sie den Opfern mit einem Gerichtsverfahren gedroht hätten, von dem sie wussten, dass es nie stattfinden würde, auch Erpressung.

Die Nachricht über diese Razzia verbreitet sich wie ein Lauffeuer und wenn auch noch kein Urteil in dieser Sache gefällt wurde, wird es andere windige Anwälte und deren Komplizen davor abschrecken, es auch (weiterhin) zu versuchen. Damit dürfte diese Variante des Online-Betruges erledigt sein.

Aber Achtung: Das alles ändert nichts daran, dass die falsche Einbindung von Google Fonts immer noch ein rechtliches Risiko darstellt! Die Staatsanwaltschaft hat die Methoden der Täter als Betrug und Erpressung eingestuft, jedoch nicht den Grund an sich. Hier deshalb noch einmal der Link zu

Fazit: Weil viele es nicht für möglich gehalten haben, werden manche es bestimmt als eine Art Weihnachtswunder sehen: Es tut sich endlich etwas im Bereich Abmahnmissbrauch! Und das wurde auch mal Zeit!

Es gibt doch noch Grund zur Hoffnung, wenn endlich sogar etwas gegen das Abmahnunwesen getan wird. Das ist zwar nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein, aber wir sind ja mittlerweile dankbar für jede noch so kleine gute Nachricht.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine ruhige, besinnliche und entspannte Weihnachtszeit und hoffe, Sie können dabei auch Mut, Energie und Hoffnung schöpfen für das neue Jahr.

Ihre Sandra Christiansen

Ach ja, wenn Sie sich zwischen den Feiertagen auch schon Gedanken machen über das neue Jahr. Hier ein kleiner Tipp, wie Sie von Anfang an (mit mir zusammen) Schwung in Ihr Geschäft bringen können. Das wäre doch auch eine gute Nachricht! 🙂